Gesundheitsuntersuchung
Unsere Leistungen zum Thema "Gesundheitsuntersuchung"
Nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses haben in der Gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Frauen und Männer zwischen dem vollendeten 18. Lebensjahr und dem vollendeten 35. Lebensjahr einmalig Anspruch auf eine ärztliche Gesundheitsuntersuchung zur Früherkennung von Krankheiten.
Ab dem vollendeten 35. Lebensjahr haben gesetzlich Versicherte alle drei Jahre Anspruch auf die Gesundheitsuntersuchung (Check-up).
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